GHS/CLP-Piktogramme: Vollständiger Leitfaden zu den 9 Gefahrensymbolen

Gefahrenpiktogramme sind obligatorische grafische Elemente bei der Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 und dem GHS (Global Harmonisiertes System). Jedes Piktogramm vermittelt visuell eine bestimmte Gefahrenkategorie. kemXpro ordnet automatisch die richtigen Piktogramme auf Grundlage der Einstufung zu und erstellt konforme Etiketten.

Was sind GHS/CLP-Piktogramme?

GHS/CLP-Piktogramme sind weltweit standardisierte grafische Symbole, die von den Vereinten Nationen mit dem GHS eingeführt und in der Europäischen Union durch die CLP-Verordnung umgesetzt wurden. Jedes Piktogramm ist rautenförmig mit rotem Rand, weißem Hintergrund und schwarzem Symbol. Das System umfasst 9 Piktogramme, die jeweils mit einem Code von GHS01 bis GHS09 gekennzeichnet sind und alle Klassen von physikalischen, gesundheitlichen und ökologischen Gefahren abdecken.

Das Ziel des harmonisierten Systems ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer, Transportunternehmen, Verbraucher und Rettungsdienste die mit einem chemischen Stoff oder Gemisch verbundenen Gefahren unabhängig vom Herkunfts- oder Bestimmungsland sofort erkennen können. Die Piktogramme müssen auf dem CLP-Etikett jedes als gefährlich eingestuften chemischen Produkts zusammen mit Warnhinweisen (Signalwörtern), Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze) vorhanden sein.

Die 9 GHS/CLP-Piktogramme im Detail

GHS01 – Explodierende Bombe

Das Piktogramm GHS01 zeigt eine explodierende Bombe und kennzeichnet Stoffe und Gemische, die physikalische Gefahren explosiver Art darstellen. Es gilt für die folgenden CLP-Gefahrenklassen und -kategorien:

  • Instabile Explosivstoffe und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4 – Explosive Stoffe und Gemische, Gegenstände, die explosive Stoffe enthalten
  • Selbstreaktive Stoffe und Gemische, Typen A und B – Stoffe, die auch ohne Sauerstoff zu einer exothermen Zersetzung neigen
  • Organische Peroxide, Typen A und B – Organische Verbindungen mit der zweiwertigen -O-O-Struktur, die sich explosionsartig zersetzen können

Stoffe mit diesem Piktogramm erfordern äußerst strenge Lager- und Transportbedingungen, wobei sie von Wärmequellen, Funken und anderen unverträglichen Stoffen ferngehalten werden müssen.

GHS02 – Flamme

Das Piktogramm GHS02 zeigt eine Flamme und deckt eine Vielzahl von Gefahren im Zusammenhang mit Entflammbarkeit ab. Zu den damit verbundenen Gefahrenklassen gehören:

  • Entzündbare Gase – Kategorie 1 (Gase, die sich bei 20 °C und Normaldruck in Verbindung mit Luft entzünden können)
  • Entzündbare Aerosole – Kategorien 1 und 2
  • Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorien 1, 2 und 3 (Flammpunkt ≤ 60 °C)
  • Entzündbare Feststoffe – Kategorien 1 und 2
  • Selbstreaktive Stoffe und Gemische – Typen B, C, D, E, F
  • Pyrophore Flüssigkeiten und Feststoffe – Kategorie 1 (entzünden sich spontan bei Kontakt mit Luft)
  • Selbst erhitzende Stoffe – Kategorien 1 und 2
  • Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Kategorien 1, 2 und 3
  • Organische Peroxide – Typen B, C, D, E, F

Dies ist das in der chemischen Industrie am häufigsten verwendete Piktogramm, das auf einer Vielzahl von Produkten zu finden ist, von industriellen Lösungsmitteln bis hin zu Haushaltsaerosolprodukten.

GHS03 – Flamme über einem Kreis

Das Piktogramm GHS03 stellt eine Flamme über einem Kreis dar und kennzeichnet oxidierende Stoffe:

  • Oxidierende Gase – Kategorie 1
  • Oxidierende Flüssigkeiten – Kategorien 1, 2 und 3
  • Oxidierende Feststoffe – Kategorien 1, 2 und 3

Oxidierende Stoffe sind zwar selbst nicht unbedingt brennbar, können jedoch durch die Zufuhr von Sauerstoff einen Brand verursachen oder verstärken. Sie müssen getrennt von brennbaren und reduzierenden Stoffen gelagert werden. Häufige Beispiele sind Wasserstoffperoxid, Kaliumpermanganat und konzentrierte Salpetersäure.

GHS04 – Gasflasche

Das Piktogramm GHS04 zeigt eine Gasflasche und gilt für Gase unter Druck:

  • Komprimierte Gase – Gase, die bei -50 °C vollständig gasförmig sind
  • Verflüssigte Gase – Gase, die bei Temperaturen über -50 °C teilweise flüssig sind
  • Gekühlte verflüssigte Gase – Gase, die aufgrund niedriger Temperaturen teilweise flüssig sind
  • Gelöste Gase – Gase, die in einem flüssigen Lösungsmittel gelöst sind (z. B. Acetylen in Aceton)

Die Hauptgefahr besteht in der potenziellen Energie, die in dem unter Druck stehenden Behälter enthalten ist: Eine beschädigte Flasche kann zu einem Projektil werden. Gekühlte verflüssigte Gase bergen außerdem die Gefahr von Kryoverbrennungen.

GHS05 – Korrosion

Das Piktogramm GHS05 zeigt die korrosive Wirkung auf einer Oberfläche und auf einer Hand und kennzeichnet:

  • Hautätzungen – Kategorien 1, 1A, 1B, 1C (irreversible Zerstörung des Hautgewebes)
  • Schwere Augenschäden – Kategorie 1 (Schädigung des Augengewebes, die innerhalb von 21 Tagen nicht vollständig reversibel ist)
  • Korrosiv gegenüber Metallen – Kategorie 1 (Korrosionsrate auf Stahl oder Aluminium > 6,25 mm/Jahr bei 55 °C)

Starke Säuren (Schwefelsäure, Salzsäure), starke Basen (Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid) und zahlreiche andere chemische Verbindungen erfordern dieses Piktogramm. Die Handhabung erfordert spezielle PSA: widerstandsfähige Handschuhe, Schutzbrille oder Visier, Schutzkleidung.

GHS06 – Totenkopf

Das GHS06-Piktogramm mit Totenkopf und dem Symbol für akute Toxizität:

  • Akute orale Toxizität – Kategorien 1, 2 und 3 (LD50 ≤ 300 mg/kg)
  • Akute dermale Toxizität – Kategorien 1, 2 und 3 (LD50 ≤ 1000 mg/kg)
  • Akute Inhalationstoxizität – Kategorien 1, 2 und 3 (LC50 ≤ 10 mg/l für Dämpfe)

Dieses Piktogram weist darauf hin, dass bereits eine geringe Menge des Stoffes bei einmaliger Exposition tödlich sein oder zu schweren Gesundheitsschäden führen kann. Cyanide, Methanol, Organophosphorverbindungen und zahlreiche Pestizide erfordern dieses Piktogram. Das zugehörige Signalwort lautet immer „Gefahr“.

GHS07 – Ausrufezeichen

Das Piktogramm GHS07 mit dem Ausrufezeichen kennzeichnet weniger schwerwiegende Gesundheitsgefahren:

  • Akute Toxizität – Kategorie 4 (oral, dermal, inhalativ)
  • Hautreizung – Kategorie 2
  • Augenreizung – Kategorie 2
  • Hautsensibilisierung – Kategorien 1, 1A, 1B
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) – Einmalige Exposition, Kategorie 3 (Reizung der Atemwege, Narkose)

GHS07 und das „Rest“-Piktogramm für die menschliche Gesundheit: gilt, wenn die Gefahren nicht so schwerwiegend sind, dass GHS05, GHS06 oder GHS08 erforderlich sind. Wichtige Vorrangregel: Wenn ein Produkt das Piktogramm GHS06 (Totenkopf) tragen muss, darf GHS07 nicht für akute Toxizität verwendet werden.

GHS08 – Gesundheitsgefahr

Das Piktogramm GHS08 zeigt eine menschliche Silhouette mit einem Fleck auf der Brust und kennzeichnet schwerwiegende langfristige Gesundheitsgefahren:

  • Karzinogenität (C) – Kategorien 1A, 1B und 2
  • Keimzellmutagenität (M) – Kategorien 1A, 1B und 2
  • Reproduktionstoxizität (R) – Kategorien 1A, 1B und 2 (Hinweis: Die zusätzliche Kategorie für Auswirkungen auf oder über die Laktation erfordert dieses Piktogramm nicht)
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) – Einmalige Exposition Kategorien 1 und 2, Wiederholte Exposition Kategorien 1 und 2
  • Sensibilisierung der Atemwege – Kategorien 1, 1A, 1B
  • Aspirationsgefahr – Kategorie 1 (Kohlenwasserstoffe mit einer Viskosität ≤ 20,5 mm²/s bei 40 °C)

Dieses Piktogramm ist besonders kritisch, da es Stoffe mit potenziell irreversiblen Auswirkungen kennzeichnet. CMR-Stoffe (krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende Stoffe) unterliegen besonders strengen Vorschriften in REACH und CLP.

GHS09 – Umwelt

Das Piktogramm GHS09 zeigt einen toten Baum und einen toten Fisch und kennzeichnet Gefahren für die aquatische Umwelt:

  • Akute Toxizität für die aquatische Umwelt – Kategorie 1 (LC50/EC50/ErC50 ≤ 1 mg/l)
  • Chronische Toxizität für die aquatische Umwelt – Kategorien 1 und 2

Stoffe mit diesem Piktogramm dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Die Einstufung basiert auf ökotoxikologischen Daten (Tests an Fischen, Daphnien und Algen) in Kombination mit Daten zur Abbaubarkeit und Bioakkumulation. Die Kategorien 3 und 4 der chronischen Toxizität erfordern nicht das Piktogramm GHS09, sondern nur den entsprechenden H-Satz.

Regeln für die Zuweisung und Priorisierung von Piktogrammen

Artikel 26 der CLP-Verordnung legt die Regeln für die Rangfolge der Piktogramme fest, um Redundanzen bei der Kennzeichnung zu vermeiden. Die wichtigsten Regeln lauten:

  • GHS06 hat Vorrang vor GHS07 – Wenn ein Produkt das Totenkopf-Piktogramm (akute Toxizitätskategorien 1-3) trägt, darf das Ausrufezeichen für die akute Toxizitätskategorie 4 nicht erscheinen.
  • GHS05 hat Vorrang vor GHS07 – Wenn ein Produkt hautätzend ist (GHS05), darf das Ausrufezeichen für Haut- oder Augenreizungen nicht erscheinen.
  • GHS08 hat Vorrang vor GHS07 – Wenn ein Produkt GHS08 für Atemwegs-Sensibilisierung trägt, darf das Ausrufezeichen für Haut-Sensibilisierung nicht erscheinen. Wenn es GHS08 für eine Gefahr trägt, darf GHS07 nicht für STOT SE Kategorie 3 erscheinen.
  • GHS02 oder GHS06 haben Vorrang vor GHS04 – Bei brennbaren oder giftigen Gasen kann das Gasflaschenpiktogramm weggelassen werden, wenn GHS02 oder GHS06 vorhanden sind.

Diese Vorrangregeln stellen sicher, dass das Etikett die schwerwiegendsten Gefahren kommuniziert, ohne den Benutzer visuell zu überfordern. kemXpro wendet alle Vorrangregeln automatisch während der Einstufung an und eliminiert so das Risiko manueller Fehler.

Signalwörter: „Gefahr” und „Warnung”

Jede CLP-Gefahrenklasse und -Kategorie ist mit einem Signalwort (Warnung) verbunden, das den relativen Schweregrad angibt:

  • „Gefahr“ – Wird für die schwerwiegendsten Gefahrenkategorien verwendet.
  • Achtung – Wird für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien verwendet

Vorrangregel: Wenn ein Produkt mit Gefahren klassifiziert ist, die sowohl „Gefahr“ als auch „Warnung“ erfordern, erscheint nur „Gefahr“ auf dem Etikett. Ein CLP-Etikett darf niemals beide Signalwörter gleichzeitig enthalten.

Anforderungen an Größe und Kennzeichnung

Die CLP-Verordnung, Anhang I, Abschnitt 1.2.1 legt die Mindestabmessungen der Piktogramme entsprechend dem Fassungsvermögen der Verpackung fest:

  • ≤ 3 Liter: Jedes Piktogramm muss mindestens 10 x 10 mm groß sein, wobei die Mindestgröße des Etiketts 52 x 74 mm betragen muss (sofern möglich).
  • > 3 Liter und ≤ 50 Liter: Piktogramme nicht kleiner als 23 x 23 mm, Mindestgröße des Etiketts 74 x 105 mm
  • > 50 Liter und ≤ 500 Liter: Piktogramme nicht kleiner als 32 x 32 mm, Mindestgröße des Etiketts 105 x 148 mm
  • > 500 Liter: Piktogramme mindestens 46 x 46 mm groß, Mindestgröße des Etiketts 148 x 210 mm

Jedes Piktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel (1/15) der Etikettenfläche einnehmen. Der Hintergrund muss weiß sein, der Rand rot und ausreichend breit, um gut sichtbar zu sein, und das Symbol schwarz. Piktogramme müssen in Farbe gedruckt werden; Schwarz-Weiß-Versionen sind bei der CLP-Kennzeichnung nicht zulässig.

Integration mit H/P-Sätzen in der CLP-Kennzeichnung

Piktogramme sind nur eines der obligatorischen Elemente der CLP-Kennzeichnung. Die vollständige Kennzeichnung muss enthalten:

  • Produktidentifikation – Chemische Bezeichnung, EG-/CAS-Nummer für Stoffe; Handelsbezeichnungen für Gemische
  • Gefahrenpiktogramme – mit den oben beschriebenen Vorrangregeln
  • Warnung – „Gefahr“ oder „Vorsicht“
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze) – Beschreiben die Art und das Ausmaß der Gefahr
  • Sicherheitshinweise (P-Sätze) – Beschreibung von Präventions-, Reaktions-, Lagerungs- und Entsorgungsmaßnahmen
  • Zusätzliche Informationen – EUH-Sätze, UFI-Code (für gefährliche Gemische), Nettomenge
  • Angaben zum Lieferanten – Name, Adresse und Telefonnummer

kemXpro gewährleistet die Konsistenz zwischen Einstufung, Piktogrammen, Warnhinweisen, H-Sätzen und P-Sätzen und generiert automatisch vollständige Etiketten, die der CLP-Verordnung entsprechen.

Automatische Zuordnung mit kemXpro

kemXpro vereinfacht den Prozess der Zuweisung von Piktogrammen und der Erstellung von CLP-Etiketten erheblich:

  • Automatische Einstufung – Die CLP-Berechnungsengine stuft Stoffe und Gemische gemäß den Kriterien in Anhang I der CLP-Verordnung ein und ermittelt automatisch alle zutreffenden Piktogramme.
  • Anwendung von Vorrangregeln – Die Regeln von Art. 26 CLP werden automatisch angewendet, wodurch redundante Piktogramme vermieden werden
  • Mehrsprachige Etikettenerstellung – kemXpro erstellt Etiketten mit Piktogrammen, Warnhinweisen, H-Sätzen und P-Sätzen in der Sprache des jeweiligen Zielmarktes.
  • Einhaltung der Abmessungen – Das System passt die Größe der Piktogramme automatisch an das Etikettenformat und das Verpackungsvolumen an.
  • Echtzeit-Aktualisierungen – Bei Änderungen der Einstufung (z. B. aufgrund einer Aktualisierung von Anhang VI ATP) berechnet kemXpro automatisch die Piktogramme neu und kennzeichnet die Etiketten, die aktualisiert werden müssen.
  • Direktdruck – Integration in Drucksysteme zur Herstellung konformer physischer Etiketten mit hochauflösenden Farbsymbolen

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Klebstoffe und Dichtungsmittel
Fortgeschrittene Materialien
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