Die CLP-Verordnung und das GHS-System in der Europäischen Union
Die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) ist die europäische Verordnung, mit der das GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt wird. Die ECHA leistet technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung. Die CLP definiert die Kriterien für:
- Einstufung – Bewertung der physikalischen, gesundheitlichen und ökologischen Gefahren von chemischen Stoffen und Gemischen
- Kennzeichnung – Kommunikation von Gefahren durch GHS-Piktogramme, Warnhinweise, H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise)
- Verpackung – Spezifische Anforderungen für die sichere Aufbewahrung gefährlicher Stoffe
Die ECHA führt das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis) und Tabelle 3 des Anhangs VI, die verbindliche harmonisierte Einstufungen für Tausende von Stoffen enthalten.
kemXpro CLP-Einstufungsmodul
Automatische Berechnung der Gefahreneinstufung
Die kemXpro CLP-Einstufungsmaschine implementiert alle von der CLP-Verordnung für Gemische geforderten Berechnungsmethoden:
- Summenmethode – Für Gesundheitsgefahren (Reizung, Sensibilisierung, STOT, Reproduktionstoxizität, Karzinogenität, Mutagenität) und für Gefahren für die aquatische Umwelt
- Additivitätsmethode – Für akute Toxizität (ATE-Berechnung des Gemisches) und für aquatische Toxizität, wenn ausreichende Daten zu den Bestandteilen verfügbar sind
- Brückenprinzipien – Verdünnung, Charge, Konzentration, Interpolation, im Wesentlichen ähnliche Produkte, Aerosole
- Experimentelle Daten – Möglichkeit, die Berechnung mit spezifischen Testdaten zum Gemisch zu überschreiben
Die Engine verwendet die harmonisierten Einstufungen der ECHA (Tabelle 3 Anhang VI CLP) als Grundlage für die Inhaltsstoffe und ergänzt diese durch Selbstmeldedaten aus dem C&L-Verzeichnis, wenn keine harmonisierte Einstufung verfügbar ist.
GHS-Piktogramme und Erstellung von CLP-Etiketten
Auf der Grundlage der berechneten Einstufung generiert kemXpro automatisch das vollständige CLP-Etikett mit:
- GHS-Piktogramme – Die 9 Gefahrensymbole (GHS01-GHS09) mit den richtigen Vorrangregeln
- Warnung – „Gefahr“ oder „Achtung“ gemäß den CLP-Prioritätsregeln
- H-Sätze – Alle zutreffenden Gefahrenhinweise, einschließlich kombinierter Hinweise und ergänzender EUH-Hinweise
- P-Sätze – Vorsichtssätze, die gemäß den Kriterien von Anhang IV CLP ausgewählt wurden, mit einer Auswahllogik basierend auf der Gefahren-/P-Satz-Matrix
- UFI-Code – Generierung und Druck des Unique Formula Identifier für die PCN-Meldung an nationale Giftnotrufzentralen über das ECHA-Portal
- Zusatzinformationen – Identifizierung des Lieferanten, Nennmenge, Chargennummer
ATP – Anpassungen an den technischen Fortschritt
Die CLP-Verordnung wird regelmäßig durch ATPs (Anpassungen an den technischen Fortschritt) aktualisiert, die harmonisierte Einstufungen und Einstufungskriterien ändern. kemXpro verfolgt alle von der Europäischen Kommission verabschiedeten und im Amtsblatt der EU veröffentlichten ATPs und aktualisiert automatisch:
- Harmonisierte Einstufungen von Stoffen (Anhang VI Tabelle 3)
- Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCLs)
- M-Faktoren für die Umweltklassifizierung
- Harmonisierte Schätzungen der akuten Toxizität (ATE)
Einstufung für Gefahren für die aquatische Umwelt
kemXpro implementiert die vollständige Einstufung von Gefahren für die aquatische Umwelt gemäß Anhang I Teil 4 CLP mit automatischer Berechnung auf der Grundlage von:
- Akute aquatische Toxizität (LC50, EC50, ErC50)
- Chronische aquatische Toxizität mit M-Faktoren
- Abbaubarkeit (schnell/nicht schnell) und Bioakkumulation (log Kow)
- Summenmethode mit Ansatz relevanter Komponenten
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